Meine Ausschüsse in der 19. Legislaturperiode

Die 19. Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin begann mit der konstituierenden Sitzung am 4. November 2021. Ich bin Mitglied folgender Ausschüsse.


Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich bin Mitglied des Hauptausschusses.

Er gilt gemeinhin als der „wichtigste“ Ausschuss des Parlaments, weil in ihm alle Regelungen, die die Finanzen Berlins betreffen und grundlegende und übergreifende politische Fragen, beraten werden müssen. Das betrifft natürlich zuallererst den jeweils aktuellen Haushaltsplan des Landes – aber auch alle anderen Gesetze und Anträge, die finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben, werden an ihn überwiesen.

Das macht es nach außen hin manchmal schwierig, inhaltlich klar einzugrenzen, was man als Mitglied des Hauptausschusses „eigentlich so tut“. Unsere Arbeit lässt sich eben nicht so leicht wie in anderen Ausschüssen unter einer inhaltlichen Überschrift zusammenfassen.

Der Hauptausschuss ist für alle Fragen des Haushalts- und Finanzwesens zuständig. Eine seiner Hauptaufgaben ist die Beratung des jeweils aktuellen Haushaltsgesetzentwurfs mit dem Haushaltsplan des Landes Berlin als Anlage. Dem Hauptausschuss werden darüber hinaus auch alle übrigen haushaltsrelevanten Vorlagen (des Senats) und Anträge (der Fraktionen) zur Beratung oder Mitberatung überwiesen. Nach den Beratungen werden sowohl die Beschlussempfehlung des Fachausschusses als auch die des Hauptausschusses – er hat in der Beratungsreihenfolge das »letzte Wort« – dem Plenum vorgelegt. Während der Haushaltswirtschaft, kontrolliert der Hauptausschuss – teilweise über Auflagen zum Haushaltsgesetz und gezielte Berichtsaufträge – den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang der Verwaltungen mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln.

Für die SPD-Fraktion Berlin bin ich im Hauptausschuss zuständig für die Bereiche des Einzelplans 05 (Inneres, Digitalisierung und Sport), des Einzelplans 06 (Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung) sowie des Einzelplans 25 (Landesweite Maßnahmen des E-Governments).


Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung

Ich bin Mitglied im „Rechtsausschuss“, der formal „Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung“ heißt.


Der Ausschuss für Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal

Die Ausschüsse „Bezirke“ und „Personal“ der 18. Legislaturperiode wurden in der 19. Legislatur zusammengelegt zum „Ausschuss für Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal.“

Der Auswschuss befasst sich mit Fragen, die die Bezirksfinanzen und -strukturen sowie Personal betreffen. Er beschließt Empfehlungen an den Hauptausschuss und kann zur weiteren Beratung der ihm überwiesenen Vorgänge Informationen und Berichte von Senats- oder Bezirksverwaltungen anfordern. Während der Haushaltsberatungen berät der Unterausschuss Bezirke auf Grundlage eines von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegten Nachschauberichts die von den Bezirksverordnetenversammlungen beschlossenen Bezirkshaushaltspläne und gibt dazu eine Empfehlung an den Hauptausschuss ab.