Über die Diäten (Abgeordnetenentschädigung) – also was eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter „verdient“ – und auch welche Rentenansprüche sie oder er erwirbt, wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert.
Die Abgeordnetenentschädigung in Berlin richtet sich nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz, LAbgG).
Was „verdient“ man als Abgeordneter?
Ein Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses erhält ab 2022 6.657 Euro brutto monatlich, die ganz normal versteuert werden müssen. Eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung erfolgt jährlich zum 1. Januar und ermittelt sich aus der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen in Berlin. Von diesem Brutto-Betrag gehen also die Steuern ab, ferner müssen Sozialversicherugen hiervon gezahlt werden (z. B. Krankenversicherung).
Zusätzlich erhält man als Abgeordneter eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale in Höhe von 2.779 Euro. Die Kostenpauschale dient dazu, die Arbeit, die ein Abgeordnetenmandat mit sich bringt, zu finanzieren. So wird z. B. das gesamte Büromaterial für das Abgeordnetenhausbüro damit eingekauft, dienstliche Telefonate und Fahrtkosten bezahlt, aber auch die Arbeit im Wahlkreis finanziert. Dazu gehören auch die Miete, Strom, Versicherung usw. und das Material für mein Bürgerbüro wie auch Flyer, Broschüren, Briefe an die Bewohnerinnen und Bewohner im Wahlkreis oder sonstige Materialien.
Von meinen Einnahmen führe ich zusätzlich monatlich auf unterschiedliche Art und Weise ca. 655 Euro an die SPD ab. Hinzu kommen monatlich Beiträge an verschiedene Vereine, bei denen ich Mitglied bin.
Was bekomme ich als Abgeordnete monatlich für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Mir ist es wichtig, dass wir ein faires Gehalt für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen zu können. Und dies ist auch notwendig, da eine professionelle inhaltliche Vorbereitung unserer Parlamentsarbeit dauerhaft gewährleistet sein muss.
Ich selbst erhalte für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin kein Geld. Für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern finanziert das Abgeordnetenhaus bis zu 6.930 Euro monatlich (Bruttogehalt) pro Abgeordneten zuzüglich der gesetzlichen Lohnnebenkosten. Dieses Geld wird als Gehalt direkt vom Abgeordnetenhaus ausgezahlt. Diese Summe kann auf mehrere (höchstens 4) Mitarbeiter aufgeteilt werden. Ich beispielsweise beschäftige eine wissenschaftliche Referentin, die für alle anfallenden Arbeiten im Berliner Abgeordnetenhaus zuständig ist und dort auch mein Büro besetzt. Eine zweite Mitarbeiterin führt mein Kiezbüro in der Tauroggener Straße und ist außerdem mit organisatorischen Aufgaben beschäftigt. Ferner beschäftige ich eine studentische Aushilfe.
Gibt es auch einmalige Zuschüsse und Zahlungen an Abgeordnete?
Zu Beginn einer Legislaturperiode kann jede Abgeordnete auf Antrag und gegen Nachweis einen Zuschuss von bis zu 1.500,00 Euro für den Erwerb von EDV (z. B. Laptops) geltend machen.
Für die Einrichtung des Bürgerbüros stehen gegen Nachweis bis zu 5.000,00 Euro zur Verfügung.
Wenn man mindestens ein Jahr Mitglied des Abgeordnetenhauses gewesen ist, erhält man im Falle des Ausscheidens ein Übergangsgeld. Für jedes Jahr der Zugehörigkeit erhält man einen Monat Übergangsgeld, maximal jedoch 18 Monate.
Welche Rentenansprüche erwerbe ich und wie hoch sind diese?
Berliner Abgeordnete erwerben nach knapp 9-jähriger Amtszeit eine gestaffelte Anwartschaft auf eine Altersversorgung in Höhe von 35-65% der Diäten, je nachdem, wielange die Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus bestanden hat (vom 11 Jahr bis zum 20 Jahr der Mitgliedschaft erhöht sie sich jedes Jahr um 3 %). Diese Altersversorgung würde dann ab dem 63. Geburtstag gezahlt werden. Sie beträgt von ca. 2.188 Euro bis maximal 4.062 Euro monatlich.
Sollte ich kürzer als neun Jahre dem Berliner Abgeordnetenhaus angehören, erhalte ich anstelle dieser Altersversorgung auf Antrag eine einmalige Abfindung. Diese berechnet sich daraus, wieviele Jahre ich genau Mitglied im Abgeordnetenhaus gewesen bin.